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Datenschutz-Managementsystem

DSGVO-Software: Datenschutz organisiert nachweisen

Die DSGVO verlangt nicht nur Konformität, sondern den Nachweis dieser Konformität (Art. 5 Abs. 2). Eine DSGVO-Software macht aus verstreuten Word- und Excel-Dateien einen geführten, jederzeit vorzeigbaren Datenschutzbetrieb: Verarbeitungsverzeichnis, technisch-organisatorische Maßnahmen, Betroffenenrechte, Lösch- und Meldeprozesse – verknüpft und revisionssicher.

Unverbindlich testen – keine Verpflichtung, keine automatische Vertragsbindung.

Fachlich geprüft von Dr. Stefan Spörrer, LL.M. – Wirtschaftsjurist, geprüfter Datenschutzbeauftragter und Gründer von MGMSYS · Aktualisiert: Juni 2026

Auf einen Blick

DSGVO-Software führt den Datenschutzbetrieb geführt und nachweisbar: Die DSGVO verlangt nicht nur Konformität, sondern deren Nachweis (Rechenschaftspflicht, Art. 5 Abs. 2).

  • Kern eines Datenschutz-Managementsystems: Verarbeitungsverzeichnis (Art. 30), technisch-organisatorische Maßnahmen (Art. 32) und Betroffenenrechte.
  • Lösch- und Meldeprozesse geführt und revisionssicher – statt verstreuter Word- und Excel-Dateien.
  • Nachweispflicht nach Art. 5 Abs. 2: Konformität muss jederzeit belegbar sein.
  • Bausteine sind miteinander verknüpft – eine Änderung am Verfahren zieht sich bis in TOM und Nachweise durch.
  • Relevant für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter jeder Größe sowie interne und externe Datenschutzbeauftragte.

Primärquellen: DSGVO – Verordnung (EU) 2016/679 (EUR-Lex)

Stand: 2026 · Überblick ohne Gewähr, ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Entscheidungshilfe

Software, manuelle Umsetzung oder externe Beratung?

Wo eine Plattform Tempo, Nachvollziehbarkeit und laufende Pflege übernimmt – und wo manuelle Umsetzung oder reine Beratung an Grenzen stoßen.

Kriterium (DSGVO)MGMSYS-SoftwareManuelle UmsetzungExterne Beratung
Tempo bis zur NachweisfähigkeitVorlagen & geführte Workflows ab Tag 1Hoch – jede Vorlage selbst erstellenAbhängig von Beraterkapazität
Laufender PflegeaufwandWiedervorlagen & Aufgaben automatischManuell, fehleranfälligWiederkehrende Beratungskosten
Nachvollziehbarkeit / Audit-TrailVersionierung & Protokoll integriertDateiablagen, schwer prüfbarExtern, nicht im eigenen System
Aktualität bei RechtsänderungenZentral im Tool gepflegtEigenrecherche nötigPunktuell zum Mandat
Kosten (Größenordnung)Planbares AboPersonalzeit (verdeckt)Tagessätze, projektbezogen
Skalierung auf weitere NormenModule zuschaltbar, Cross-ReportingPro Norm neu aufsetzenPro Norm neues Mandat

Für wen ist DSGVO-Software besonders relevant?

  • Verantwortliche und Auftragsverarbeiter jeder Größe
  • Interne und externe Datenschutzbeauftragte
  • Unternehmen mit vielen Verarbeitungstätigkeiten und AV-Verträgen
  • Organisationen mit regelmäßigen Betroffenenanfragen
  • Teams, die Lösch- und Meldeprozesse nachweisbar führen müssen
  • Wer Konformität nach Art. 5 Abs. 2 belegen können muss

Werkzeug

Was eine DSGVO-Software können muss

Datenschutz ist kein Dokument, sondern ein laufender Prozess. Diese Bausteine bilden den Kern eines arbeitsfähigen Datenschutz-Managementsystems – in MGMSYS sind sie miteinander verknüpft, nicht in getrennten Dateien verstreut.

Verarbeitungsverzeichnis (VVT)

Alle Verarbeitungen mit Zweck, Rechtsgrundlage, Datenkategorien, Empfängern und Löschfristen nach Art. 30 – mit Versionierung statt Excel-Chaos.

TOM-Katalog

Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32, jeder Verarbeitung zugeordnet, statt loser Maßnahmenliste.

Betroffenenrechte

Posteingang für Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung – mit Identitätsprüfung und Monatsfrist-Wächter.

Löschkonzept

Löschregeln je Zweck und Kategorie, Umsetzungsnachweis und Wiedervorlage statt vergessener Aufbewahrungsfristen.

Meldeprozess

Vorfallmodul mit 72-Stunden-Fristenwächter und vorbereiteten Meldetexten für die Aufsichtsbehörde nach Art. 33/34.

Auftragsverarbeitung

Dienstleisterregister mit AV-Verträgen, Drittlandbewertung und Wiedervorlage nach Art. 28.

Mehrwert

DSGVO-Software statt Excel – der Unterschied

Excel und Word-Vorlagen sind ein verbreiteter Einstieg, brechen aber im Betrieb. Eine echte DSGVO-Software löst genau die Schwächen, an denen Tabellenlandschaften scheitern.

HerausforderungExcel / WordMGMSYS
AktualitätManuelle Pflege, schnell veraltet, niemand merkt esWiedervorlagen und Review-Termine erzwingen Aktualität
ZusammenhängeVVT, TOM und Löschfristen in getrennten DateienVerarbeitung, TOM, Löschregel und AV-Vertrag verknüpft
Fristen72-h-Meldung und Monatsfrist leicht verpasstFristenwächter mit Eskalation und Historie
NachweisKein Verlauf, wer wann was geändert hatVersionierung und Protokoll für die Rechenschaftspflicht
Mehrere BeteiligteVersionskonflikte, Datei per MailRollen, Rechte und ein gemeinsamer Stand
Vorlage bei PrüfungMühsames ZusammensuchenExport auf Knopfdruck zur Vorlage bei der Aufsichtsbehörde

Nachweisführung

Rechenschaftspflicht ist der eigentliche Hebel

Art. 5 Abs. 2 DSGVO verlangt, dass der Verantwortliche die Einhaltung der Grundsätze nicht nur erfüllt, sondern auch nachweisen kann. Genau hier spielt eine DSGVO-Software ihre Stärke aus.

Lückenlose Historie

Jede Änderung am VVT, an TOM oder an einer Betroffenenanfrage wird mit Zeitstempel und Bearbeiter festgehalten – auf Nachfrage der Aufsichtsbehörde belegbar.

Ein gepflegter Stand

Statt vieler Dateiversionen gibt es eine Quelle der Wahrheit, die alle Beteiligten sehen und an der niemand versehentlich vorbeiarbeitet.

Auf Knopfdruck vorzeigbar

Berichte, VVT-Export und Statusübersichten lassen sich jederzeit erzeugen – ohne Tage vor einem Audit Dateien zusammenzusuchen.

Einen vollständigen Überblick über alle DSGVO-Pflichten und ihre Abbildung finden Sie auf der DSGVO-Überblicksseite.

Häufige Fragen

Brauchen wir wirklich eine eigene DSGVO-Software?

Sobald mehrere Personen den Datenschutz pflegen, Fristen überwacht werden müssen und ein Nachweis gegenüber der Aufsichtsbehörde nötig sein kann, stoßen Excel und Word an Grenzen. Eine DSGVO-Software hält den Stand aktuell, verknüpft und nachweisbar.

Können wir bestehende VVT-Daten übernehmen?

Ja. Bestehende Verarbeitungsverzeichnisse lassen sich strukturiert übertragen und im System weiterpflegen, statt bei null zu beginnen.

Wo werden die Daten gehostet?

MGMSYS ist in Deutschland entwickelt und gehostet und nutzt keine US-Konzerne im produktiven Datenpfad – passend zu den Anforderungen an Drittlandübermittlungen nach Schrems II.

Eignet sich die Software auch für externe DSB?

Ja. Das Mandantenmodell erlaubt die saubere Betreuung mehrerer Organisationen über eine Anmeldung, ohne dass sich Dokumente, Tasks oder Anfragen vermischen.

Weg von der Excel-Landschaft

VVT, TOM, Betroffenenrechte, Lösch- und Meldeprozesse als verknüpfter, jederzeit vorzeigbarer Stand statt verstreuter Dateien. Der Testzugang ist unverbindlich – keine automatische Vertragsbindung.